Arbeitsrecht – Dienstplanung

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Sehr schönes und fundiertes FAQ vom DBFK
zu gängigen Dienstplanfragen

FAQ-DBFK (Aktion tausche wichtigen gegen guten Arbeitsplatz)
 

Thema «Einspringen» in der Freizeit

handy-01
Nach den folgenden Beiträgen gibt es außer in Fällen von Katastrophen keine Verpflichtung, in der geplanten Freizeit zum Dienst anzutreten.
 
Ver.di faßt diese Tatsache besonders deutlich und kurz zusammen:
http://mein-frei.verdi.de
Etwas umfangreicher:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/meinfrei1.htm
Abweichend davon können bestimmte Betriebsvereinbarungen gelten, die jedoch in jedem Fall einer gründlichen Prüfung zu unterziehen sind und teilweise keinen wirklichen Bestand haben.

Thema «Geteilter Dienst»

uhr-01Geteilter Dienst ist als Dienstplanmodell rechtlich eigentlich nicht haltbar.
 
 
 
 
Quellen:
http://www.schichtplanfibel.de/pause4.htm

Weitere Links
http://www.schichtplanfibel.de
Zusammenfassung-Schichtplanfibel
www.schichtplanfibel.de/dat/pocketheft.pdf
Pflege-/Patientenrecht im Gesundheitswesen
http://www.wernerschell.de